Satzung des Vereins


Aus der Satzung des Vereins

WEST-ÖSTLICHER DIWAN. Interkultureller Austausch e.V.'

§ 1 Vereinsname, Vereinssitz

Der Verein „WEST-ÖSTLICHER DIWAN. Interkultureller

Austausch“ ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den

Zusatz "e. V.".

Der Verein hat seinen Sitz in Bremen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur,

insbesondere des Literaturaustauschs zwischen den Kulturen des

Abendlandes und Morgenlandes.

 

§ 3 Mittel und Wege

(1) Die Förderung erfolgt insbesondere durch

- Unterstützung von Übersetzungs- und Buchprojekten

- Lesungen, Vorträge, Seminare

- Vernetzung mit verwandten Organisationen

- Herstellung medialer Öffentlichkeit.

(2) Zu diesem Zweck werden öffentliche und private Mittel

eingeworben.

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und

unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der

Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in

erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist

politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen

Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zeck

der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und

juristische Person werden.

(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet

abschließend der Vorstand.